Freistellen historischer Baukörper
Das historische Gebäude wird zunächst freigestellt. Das bedeutet, dass alle nachträglichen Anbauten vom historisch geschützten Baukörper sorgfälltig rückgebaut werden.
Sanierung historischer Baukörper
Der historische Baukörper wird nach der Architektenplanung und den Vorgaben des Denkmalschutzes teilsaniert und umgebaut.